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Bauanzeige gemäß §62 der Bauordnung für Wien

Für was benötigt man eine Bauanzeige?
für die meisten Änderungen im Inneren eines Gebäudes
Verglasung von Loggien
Fenstertausch wenn das Gebäude vor dem 01.01.1945 errichtet wurde
Fenstertausch innerhalb von Schutzzonen

Erforderliche Unterlagen für eine Bauanzeige:
Baupläne (2-fach)
Gutachten über die statische Geringfügigkeit oder Ingenieurbefund und statische Vorbemessung
Bauansuchen gemäß § 62
in manchen Fällen Energieausweis, Nachweis des Schallschutzes und Nachweis über die Berücksichtigung hocheffizienter Systeme

Infos zur Bauanzeige:
Stadt Wien – Informationen zur Bauanzeige
RIS – Bauordnung für Wien

Preise für die Erstellung einer Bauanzeige:
Wir ermitteln unsere Preise individuell – Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht (office@robert-lammer.com) oder Ihren Anruf (0676 41 35 443)!